Krankenversicherung für Grenzgänger
In der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht. Als Grenzgänger haben sie ein Wahlrecht und können zwischen 3 Arten der  Krankenversicherung.
Ihre 3 Optionen der Grenzgänger Krankenversicherung
Pflegeversicherung Arbeitnehmer Schweiz
In der Schweiz gibt es neben der Krankenversicherung noch weitere Pflichtabsicherungen. Für Grenzgänger gibt es einiges zu beachten.
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Pendler in die Schweiz
Der Ratgeber für (angehende) Grenzgänger in die Schweiz. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie beim Start in den neuen Lebensabschnitt benötigen.
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Formular E106 – EU/EFTA System für Grenzgänger

Behandlung in Deutschland mit schweizer Krankenversicherung
Behandlung in Deutschland und der Schweiz
Deutsche GKV als Aushilfskasse mit Formular E106
Verzicht auf Selbstbeteiligung in Deutschland
3.381 Bewertungen mit Ø 4,89 Sternen 
DSGVO konform
Daniel Seeger | Grenzgänger Spezialisten
Experte für Kranken- und Krankenzusatzversicherung | 07.02.22
In diesem Ratgeber
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Finanzieller Vorteil durch Vergleich der Systeme

Als Grenzgänger in die Schweiz können Sie sich mit dem EU/EFTA-System und dem Formular E106 für Grenzgänger einige Vorteile sichern. Wenn Sie in der Schweiz arbeiten, aber in Deutschland leben unterliegen Sie automatisch der Schweizer Versicherungspflicht. Sie haben aber als Grenzgänger die Wahl, wo Sie versichert sein möchten. Sie können in der deutschen privaten Krankenversicherung oder der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Dazu müssen Sie sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen.

Als dritte Option steht Ihnen die Schweizer Krankenversicherung nach KVG zur Auswahl. Bei dieser Krankenversicherung ist das EU/EFTA-System mit dem Formular E106 für Schweizer Grenzgänger wichtig. Das Formular E106 wird automatisch von der Gesetzlichen Krankenkasse in der Schweiz ausgestellt.  Damit Sie einen guten Überblick bekommen, werfen wir einen kurzen Blick auf die Schweizer Versicherung.

So funktioniert das EU/EFTA-System mit Formular E106 für Grenzgänger

Das Formular E106 für Grenzgänger in die Schweiz ermöglicht es Ihnen und Ihrer Familie an Ihrem Wohnort weiterhin die vertrauten Ärzte aufzusuchen. Über das EU/EFTA-System sind Sachleistungen abgedeckt. Dazu gehören die medizinischen Behandlungen, die Kassenleistung beim Zahnarzt, notwendige Medikamente sowie die Behandlung im Krankenhaus. Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Krankenversicherung in der Schweiz.

EU/EFTA Formular E106 für Grenzgänger Schweiz

Als Grenzgänger erhalten Sie das Formular E106 von Ihrer Schweizer Krankenkasse. Dieses reichen Sie bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in Deutschland ein. Die GKV können Sie frei wählen und anhand ihrer Leistungen aussuchen.

Steht eine Behandlung in Deutschland an, übernimmt die GKV die Funktion einer Aushilfskasse. Die Gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten der Behandlung als ob Sie Mitglied der Krankenkasse wären. Anschließend verrechnet die GKV die Kosten auf Basis des Formulars E106 mit Ihrer Krankenversicherung in der Schweiz. Ein netter Vorteil für Sie als Grenzgänger: Die in der Schweiz eigentlich fällige Selbstbeteiligung entfällt bei einer Behandlung in Deutschland.

Ihre Leistungen sind gesetzlich geregelt:

  • In der Schweiz gemäß dem Krankenversicherungsgesetz (KVG)
  • In Deutschland nach dem sogenannten Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung Deutschland, geregelt über das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)

Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten im Rahmen des EU/EFTA-Systems und dem Formular E106 für Grenzgänger in die Schweiz.

Wichtig zu wissen: Die Schweizer Versicherung nach KVG für Grenzgänger ist aus unserer Sicht die sinnvollste Variante. Nur in wenigen Fällen ist die PKV oder GKV in Deutschland besser geeignet. Wir helfen Ihnen gern dabei, die richtige Krankenversicherung zu finden. 

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